Rechtsberatung

Beratung und Vertretung

Die Anwalts­kanzlei bietet eine umfassende, gebiets­über­grei­fende Bera­tung und Ver­tre­tung über­wiegend im Zivil- und Steuer­recht. Im Vor­der­grund steht stets das wirt­schaft­liche und recht­liche Ergeb­nis, das als Man­dats­ziel als solches definiert wird.

Bei der prak­tischen Um­setzung hat die Ver­mei­dung von zeit- und kosten­aufwen­digen Ver­fahren stets den Vorrang.

Gesellschaftsrecht

Gesell­schafts­recht­liche Frage­stellungen ergeben sich bereits vor und mit der Grün­dung bzw. dem Bei­tritt zu einer Gesell­schaft, gleich­gültig ob es sich dabei um Per­sonen­gesell­schaften wie Gesell­schaften bürger­lichen Rechts, oHG, KG, GmbH & Co. KG oder um Kapital­gesell­schaften wie AG, GmbH, KGaA des natio­nalen oder inter­natio­nalen Rechts LLP, LTD etc. han­delt.

Wir beglei­ten Gesell­schaften und deren An­teils­eigner in allen be­treffen­den Fragen, ob außer­gericht­lich oder gericht­liche, sowie auch in den Gesell­schafter- und Aktio­närs­versamm­lungen.

Wirtschaftsrecht

Darüber hinaus stellen sich immer häu­figer auch Fragen des Wirt­schafts­straf­rechts, das ins­beson­dere als Neben­straf­recht in allen denk­baren For­men immer weiter an Bedeu­tung gewinnt und von exis­ten­zieller Bedeu­tung für ein Unter­neh­men werden kann. Wir kennen die Pro­ble­me aus der Sicht des Ge­schädig­ten und aus der Sicht des­jenigen, dem der Tat­bestand zum Vorwurf gemacht wird. Her­vorzu­heben sind ins­beson­dere die klas­sische Wirt­schafts­krimi­nalität (etwa Be­trug, Unter­schlagung, Patent- und Ur­heber­straf­recht) und das wachsende Neben­straf­recht, das so gut wie keine Branche unbe­rührt lässt (Umwelt­straf­recht, Arbeit­nehmer­über­lassung, Export­kontroll­recht, Min­dest­lohn etc.) und speziell die weite Aus­legung des Untreue- und Haftungs­rechts von Vorstand und Auf­sichts­rat der AG und GmbH, wobei mehr und mehr auch die rein unter­nehme­rische Ent­schei­dung straf­recht­lich über­prüft wird.

IPR - Internationales Privatrecht Recht der USA

Der internationale Aus­tausch von Waren und Dienst­leis­tungen wird von immer größerer Be­deu­tung, auch für kleinere und mittel­stän­dische Unter­nehmen. Dies gilt innerhalb des europä­ischen Wirt­schafts­raumes, aber auch außer­halb der EU und ins­beson­dere mit Blick auf den be­deu­tends­ten inter­natio­nalen Wirt­schafts­partner, den USA. Seit über 20 Jahren steht das anglo­amerika­nische Recht im Vorder­grund unserer in­ter­natio­nalen Beratungs- und Ver­tretungs­praxis. Wir verfügen über ein um­fang­reiches Netz­werk an Kanz­leien und Ver­tre­tern, ins­beson­dere in den USA, das uns eine effektive Bera­tung und Vertre­tung auch in den USA selbst ermög­licht. Die Kanzlei verfügt zudem über eine eigene Zulassung zur Anwalt­schaft in den USA durch einen Partner.

Börsen- und Kapitalmarktrecht

Auch bei kleinen und mittleren Unter­neh­men kön­nen sich Frage­stellungen des Börsen- und Kapital­markt­rechtes stellen. Wir beraten und vertreten Sie im Rah­men der Kapital­beschaffung für Ihr Unter­nehmen bis hin zum Börsen­gang. Sie profi­tieren von unseren lang­jährigen und weit­reichen­den Erfah­rungen und Kontakten speziell auf diesem Gebiet.

Erbrecht

Eine erbrechtliche Beratung und Ver­tre­tung kann sich auf verschie­dene Art und Weise ergeben. Testa­ment, Testaments­voll­streckung, Anfall der Erb­schaft und deren Aus­schlagung, Erb­streitig­keiten, aber auch Unter­nehmens­nachfolge wer­fen Fragen auf, die einer konse­quenten Lösung bedürfen. Wir begleiten Sie dabei.

Erbbaurecht

In Deutschland existiert eine sehr große Anzahl von Erb­bau­rechten, die im Regel­fall aber keines­wegs aus­nahms­los von Gemein­den und Kirchen aus­ge­geben werden. Auf­grund der langen Lauf­zeit (in der Regel 99 Jahre) kommen oft auf den Erb­bau­rechts­geber als auch auf den Erb­bau­rechts­nehmer reglungs­bedürf­tige Fragen zu:

  • Anpassung des Erbbauzinses
  • Belastung und Finanzierung des Erbbaurechts
  • Beendigung des Erbbaurechtes
  • Erwerb des Grundstücks
  • Heimfall
  • Erbnachfolge
  • Veräußerung
  • etc.

Das Erbbaurecht hat dabei Beson­der­heiten, die es deut­lich von dem all­ge­meinen Immo­bilien­recht unter­scheidet. Es bedarf deshalb einer beson­ders sorg­fältigen und kompe­tenten recht­lichen und auch steuer­lichen Bera­tung, wenn es um die Lösung der­artiger Fragen geht. Wir begleiten Sie und stellen unsere lang­jährige Erfah­rung in Zusammen­hang mit dem Erb­bau­recht zur Verfügung.

Ihre Anprechpartner zum Thema Rechtsberatung

Dr. Manfred D. Kahl, LL.M.

Dr. Manfred D. Kahl, LL.M.

Rechtsanwalt / Attorney and Counselor at Law (New York)

Lukas Kahl, LL.B.

Lukas Kahl, LL.M.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter